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Insolvenzabwendung bei Rechtsanwälten

  • Abtretung des Pfändbaren
  • außergerichtlicher Vergleich
  • Kontaktaufnahme mit RA-Kammer
  • Rücknahme des Zustimmungsersetzungsantrags (evtl. notwendig zur Aufrechterhaltung der Zulassung)
  • Wechsel in die Angestellten-Tätigkeit
  • Zustimmungsersetzung statt Insolvenz