|
|
 |
Insolvenzabwendung bei Rechtsanwälten
|
 |
 |
- Abtretung des Pfändbaren
- außergerichtlicher Vergleich
- Kontaktaufnahme mit RA-Kammer
- Rücknahme des Zustimmungsersetzungsantrags (evtl. notwendig
zur Aufrechterhaltung der Zulassung)
- Wechsel in die Angestellten-Tätigkeit
- Zustimmungsersetzung statt Insolvenz
|
|
| |
|
|
|
 |